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BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64 |
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Papierfundstellen
- NJW 1964, 2063
- MDR 1964, 917
- DB 1964, 1260
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 16/60
Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Wirtschafts- oder Buchprüfer
Auszug aus BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
Demgegenüber beruft sich der Antragsteller ohne Erfolg auf die Entscheidung BGHZ 35, 385 = NJW 61, 1723 des beschließenden Senats.Darüber hinaus ist bereits in BGHZ 35, 385, 388 f. = NJW 61, 1723 dargelegt worden, daß sich eine einheitliche Behandlung des Buchprüferberufs mit dem Wirtschaftsprüferberuf nach der klaren Regelung der Wirtschaftsprüferordnung vor allem deshalb als geboten erweist, weil Neuzulassungen vereidigter Buchprüfer nicht mehr erfolgen dürfen, während alle bereits bestellten vereidigten Buchprüfer als Mitglieder in die Wirtschaftsprüferkammer aufgenommen worden sind.
Auch lassen die in BGHZ 35, 385 = NJW 61, 1723 angestellten Rechtserwägungen nicht einmal eine mittelbare Anwendung auf Steuerbevollmächtigte zu, etwa in dem Sinne, daß Steuerbevollmächtigte in berufsständischen Fragen mit den Steuerberatern ebenso eine einheitliche Gruppe bilden müßten, wie das die Buchprüfer mit den Wirtschaftsprüfern tun.
Zudem ist dem Antragsteller insofern ein Mißverständnis unterlaufen, als er aus der Entscheidung BGHZ 35, 385 = NJW 61, 1723 entnehmen zu können glaubt, daß darin zugleich die Sozietät eines Wirtschaftsprüfers, der auch Rechtsanwalt ist, mit einem Steuerberater für standesrechtlich unbedenklich erklärt worden sei.
- BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Angestellter eines Steuerberatungsunternehmens)
Auszug aus BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
Möglicherweise müßte die Geschäftsführertätigkeit des Antragstellers nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 35, 287 = NJW 61, 1862; BGHZ 38, 241 = NJW 63, 445; AnwZ [B] 27/62 v. 12.2.1963; AnwZ [B] 6/63 v. 1.7.1963) auch unter diesem Gesichtspunkt für mit dem Beruf eines Rechtsanwalts und dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft unvereinbar erklärt werden. - BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 20/62
Abhängige Stellung als Steuerrechtsberater
Auszug aus BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
Möglicherweise müßte die Geschäftsführertätigkeit des Antragstellers nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 35, 287 = NJW 61, 1862; BGHZ 38, 241 = NJW 63, 445; AnwZ [B] 27/62 v. 12.2.1963; AnwZ [B] 6/63 v. 1.7.1963) auch unter diesem Gesichtspunkt für mit dem Beruf eines Rechtsanwalts und dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft unvereinbar erklärt werden.
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 27/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
Möglicherweise müßte die Geschäftsführertätigkeit des Antragstellers nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 35, 287 = NJW 61, 1862; BGHZ 38, 241 = NJW 63, 445; AnwZ [B] 27/62 v. 12.2.1963; AnwZ [B] 6/63 v. 1.7.1963) auch unter diesem Gesichtspunkt für mit dem Beruf eines Rechtsanwalts und dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft unvereinbar erklärt werden. - BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 34/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen eines Versagungsgrundes
Auszug aus BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
Das hat der Senat auch bei anderweitiger Unvereinbarkeit einer Berufstellung im Sinne des § 7 Nr. 8 BRAO zum Ausdruck gebracht (vgl. AnwZ [B] 34/61 v. 22.1.1962). - BGH, 01.07.1963 - AnwZ (B) 6/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
Möglicherweise müßte die Geschäftsführertätigkeit des Antragstellers nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 35, 287 = NJW 61, 1862; BGHZ 38, 241 = NJW 63, 445; AnwZ [B] 27/62 v. 12.2.1963; AnwZ [B] 6/63 v. 1.7.1963) auch unter diesem Gesichtspunkt für mit dem Beruf eines Rechtsanwalts und dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft unvereinbar erklärt werden.
- BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67
Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät
Wiederholt hat der Senat allerdings ausgesprochen, daß Rechtsanwalt nicht sein kann, wer in vertraglicher Abhängigkeit von den Weisungen eines Steuerberaters oder Steuerberatungsunternehmens ständig Rechtsrat erteilt (vgl. BGHZ 35, 287 = NJW 61, 1862; BGHZ 38, 241 ff. = NJW 63, 445; BGH, NJW 64, 2063 = Ehrenger.Diese Frage hat der Senat bisher nicht entschieden (vgl. BGH, NJW 64, 2063, 2064 = Ehrenger.
Die in der Entscheidung NJW 64, 2063 = Ehrenger.
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Steuerberater
Mit den Fragen der Zulässigkeit einer gemischten Sozietät und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen habe sich der Bundesgerichtshof in BGHZ 35, 385; 49, 244; 64, 214; BGHSt 27, 390; BGH, NJW 1964, S. 2063; 1965, S. 1804, und im Urteil vom 20. November 1978 befaßt. - BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 7/77
Anwaltliches Standesrecht
Der Senat hat im Beschluß vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 1/64 (NJW 1964, 2063 = EGE VIII 9) den Beruf des Steuerbevollmächtigten dem Beruf eines Steuerberaters nicht gleichgesetzt, sondern gegenüber dem Beruf des Rechtsanwalts als so "artverschieden" angesehen, daß es den Standesanschauungen zuwiderlaufe, wenn sich ein Rechtsanwalt zur gemeinsamen Berufsausübung mit einem Steuerbevollmächtigten verbinden wollte.Daß der Senat den auslaufenden Beruf des vereidigten Buchprüfers dem eines Wirtschaftsprüfers gleichgestellt hat, hat seine besonderen Gründe in eben diesem Berufszweig (BGHZ 35, 385, 389) und kann deshalb nicht ohne weiteres auf den Steuerbevollmächtigten übertragen werden, bei dem die Verhältnisse anders liegen, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 1/64 (NJW 1964, 2063 = EGE VIII 9) dargelegt hat.
- BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 28/78
Angestellter bei Steuerberatungsgesellschaft als Rechtsanwalt
So war es ihm schon nach dem Steuerberatungsgesetz 1961 verwehrt (BGH NJW 1964, 2063) - und ist es auch weiterhin (BGHSt 27, 390) -, Rechtsanwalt zu sein, wenn einer der Mitgeschäftsführer einer Steuerberatungs GmbH ein Steuerbevollmächtigter ist. - BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 10/75
Keine Rechtsanwaltszulassung für Organ eines Rechtsbeistandes
Aus diesem Grunde ist zum Beispiel die Sozietät mit einem Steuerbevollmächtigten als Grund zur Versagung der beantragten Zulassung zur Rechtsanwaltschaft anerkannt worden (BGH Beschluß vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 1/64 = EGE VIII, 9 ff). - BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 4/74
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Danach kann - nunmehr ausnahmslos - niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen hat (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; BGH Beschlüsse vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 27/62 - = EGE VII 123; vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 1/64 - = EGE VIII 9; vom 18. Januar 1965 - AnwZ (B) 11/64 - = EGE VIII 29; vom 13. Oktober 1970 - AnwZ (B) 7/70 - = EGE XII 3; vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 18/71 - = EGE XII 18). - BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 3/74
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Danach kann - nunmehr ausnahmslos - niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen hat (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; BGH Beschlüsse vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 27/62 - = EGE VII 123; vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 1/64 - = EGE VIII 9; vom 18. Januar 1965 - AnwZ (B) 11/64 - = EGE VIII 29; vom 13. Oktober 1970 - AnwZ (B) 7/70 - = EGE XII 3; vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 18/71 - = EGE XII 18). - BGH, 21.06.1965 - NotZ 2/65
Genehmigung zur Übernahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung - Betätigung …
Hier gelten sinngemäß die Erwägungen, aus denen der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, daß es mit dem Beruf eines Rechtsanwalts nicht vereinbar ist, gleichzeitig in vertraglicher Abhängigkeit zu einem ändern Dritten Rechtsrat zu erteilen (BGHZ 35, 287, 38, 241; NJW 1964, 2063). - BFH, 30.03.1965 - VII 278/63 S
Zulassung zur Prüfung als Steuerberater - Voraussetzungen zur Befreiung von einer …
Auch der Bundesgerichtshof hat in dem Beschluß vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 1/64, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1964 S. 2063/4 Nr. 10, gegen die Verfassungsmäßigkeit u.a. der §§ 17 und 23 StBerG keine Bedenken erhoben.